Individuelle Prämienverbilligung (IPV) der Krankenkassenprämien für das Jahr 2024
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldung ist innerhalb des anspruchsbegründeten Jahres bei der SVA Graubünden einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31. Dezember 2024 eingereicht wird.
Die wichtigsten Informationen, ein Online-Rechner, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage (www.sva.gr.ch) zu finden oder bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde erhältlich.
Einwohnerdienste
Schiers, 01.11.2024