Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate der Abstimmung finden sie unter folgenden Links:

Abstimmungsdaten Bund

Abstimmungsdaten Kanton

Urne Öffnungszeiten

Urnenöffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jeweils am Abstimmungs- und Wahlwochenende
in der Gemeindeverwaltung

Freitag, 08.30 - 14.00 Uhr

Sonntag, 09.30 - 10.30 Uhr

An dieser Stelle empfehlen wir die briefliche Stimmabgabe. Die Vorgehensweise ist auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt. Wir ersuchen Sie, sich an die entsprechenden Vorschriften zu halten, damit Ihre Stimmabgabe Gültigkeit hat. Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt jeweils am Sonntag um 10.30 Uhr.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist