Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Dafür reichen Sie beim regionalen Sozialdienst Prättigau/Herrschaft/Fünf Dörfer ein Gesuch auf öffentliche Unterstützung ein. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.