Beherbergungsabgabe
Seit dem 01.01.2021 gilt das neue Beherbergungsgesetz (mit Ausführungsbestimmungen).
Zur Förderung des Tourismus erhebt die Gemeinde Schiers eine Beherbergungsabgabe.
Grundsätze der neuen Beherbergungsabgabe:
- Das neue Gesetz ersetzt sämtliche bisher geltenden Gesetze und Reglemente betreffend Kurtaxen.
- Sämtliche Ansätze werden als Pauschalen berechnet. Dies vermindert den administrativen Aufwand deutlich.
- Bei der Beherbergung erfolgt somit ein Systemwechsel von der Frequenz- zur Kapazitätsbesteuerung. Bisher diente die Anzahl Logiernächte als Berechnungsgrundlage, neu ist es die Anzahl Zimmer (Hotellerie), Nettowohnfläche (Ferienwohnung, Ferienhäuser und Maiensässe) resp. Anzahl Schlafplätze (Ferienlager/Gruppenunterkünfte). Berg- und Gasthäuser werden pauschal abgerechnet.
- Das heisst, eine Ferienwohnung wird aufgrund der Nettowohnfläche (gemäss Ihrer Selbstdeklaration) bemessen, unabhängig davon, ob und wie oft die Wohnung genutzt oder an zahlende Gäste vermietet wird.
- Der Eigennutzer wird zum Beherberger (Vermieter) wenn das Objekt während mindestens 40 Tagen pro Jahr zu Ferien- oder Erholungszwecken an Dritte vermietet wird.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Flütsch, Tel. 081 300 21 07, gabriela.fluetsch@schiers.ch oder Frau Tarnutzer, Tel. 081 300 21 05, claudia.tarnutzer@schiers.ch.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Finanzen / Steuern | 081 300 21 05 | claudia.tarnutzer@schiers.ch |
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