Seit dem 01.01.2021 gilt das neue Beherbergungsgesetz (mit Ausführungsbestimmungen).

Zur Förderung des Tourismus erhebt die Gemeinde Schiers eine Beherbergungsabgabe.

Grundsätze der neuen Beherbergungsabgabe:

  • Das neue Gesetz ersetzt sämtliche bisher geltenden Gesetze und Reglemente betreffend Kurtaxen.
  • Sämtliche Ansätze werden als Pauschalen berechnet. Dies vermindert den administrativen Aufwand deutlich.
  • Bei der Beherbergung erfolgt somit ein Systemwechsel von der Frequenz- zur Kapazitätsbesteuerung. Bisher diente die Anzahl Logiernächte als Berechnungsgrundlage, neu ist es die Anzahl Zimmer (Hotellerie), Nettowohnfläche (Ferienwohnung, Ferienhäuser und Maiensässe) resp. Anzahl Schlafplätze (Ferienlager/Gruppenunterkünfte). Berg- und Gasthäuser werden pauschal abgerechnet.
  • Das heisst, eine Ferienwohnung wird aufgrund der Nettowohnfläche (gemäss Ihrer Selbstdeklaration) bemessen, unabhängig davon, ob und wie oft die Wohnung genutzt oder an zahlende Gäste vermietet wird.
  • Der Eigennutzer wird zum Beherberger (Vermieter) wenn das Objekt während mindestens 40 Tagen pro Jahr zu Ferien- oder Erholungszwecken an Dritte vermietet wird.

 

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Flütsch, Tel. 081 300 21 07, gabriela.fluetsch@schiers.ch oder Frau Tarnutzer, Tel. 081 300 21 05, claudia.tarnutzer@schiers.ch.

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