Landwirtschaft und Strassenbenützung
Liebe Landwirte
Im Zusammenhang mit der Gülle- oder Mistaustragung bleibt vielfach ein Teil auf dem Stras-sentrassee liegen. Denjenigen Landwirten, welche die Strasse nach der Austragung von Gülle oder Mist kurz reinigen danken wir für den kurzen Einsatz vielmals.
Denjenigen, welche immer noch der Meinung sind, dass diese Arbeit durch die Werkgruppe der Gemeinde Schiers des Strassenunterhalts ausgeführt werden kann, möchten wir folgen-de Bestimmungen in Erinnerung rufen:
In Art. 8 Abs. 3 der kantonalen Strassenverordnung ist folgendes festgehalten: «Wer eine Strasse verunreinigt, hat die Verkehrsteilnehmenden zu warnen und die Verunreinigungen auf eigene Kosten sofort zu beseitigen».
Im Interesse von sauberen Strassen ersuchen wir die Strassenanstösser, diese Bestimmun-gen zu berücksichtigen. Im Unterlassungsfall wird künftig die Räumung auf Kosten der Verur-sacher vorgenommen.
Der Gemeindevorstand