Hundesteuer
Gemäss Art. 11 des Steuergesetzes der Gemeinde Schiers wird für jeden über drei Monaten alten Hund eine Steuer entrichtet.
Die Hundesteuer wird jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres rückwirkend durch die Gemeindeverwaltung wie folgt in Rechnung gestellt:
Anzahl Hunde | Gebühren |
1. Hund | CHF 100.00 |
2. Hund im gleichen Haushalt | CHF 200.00 |
3. Hund im gleichen Haushalt | CHF 300.00 |
Jeder weitere Hund im gleichen Haushalt | CHF 300.00 |
Sämtliche Änderung wie Adresse, Verkauf, Tod eines Hundes sind bei der
Gemeindeverwaltung Schiers (info@schiers.ch / Telefon 081 300 21 00) sowie der Datenbank AMICUS (info@amicus.ch / Telefon 0848 777 100) zu melden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 300 21 00 | info@schiers.ch |
Name | Download |
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