Ratengesuch und Fristverlängerung

Ein Ratengesuch oder eine Fristverlängerung muss schriftlich erfolgen.

Das Gesuch muss folgende Angaben beinhalten:

  • Rechnungsnummer
  • Totalbetrag
  • Anzahl Raten bei Ratengesuch oder bei Fristverlängerung Datum, bis wann Aufschub gewünscht
  • Begründung oder Nachweis der angespannten finanziellen Situation.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zahlungserleichterung. Der Entscheid der Bezugsbehörde ist endgültig. Gegen ihn steht kein Rechtsmittel zur Verfügung.

Gesuche betreffend der Kantons- und Bundessteuer sind an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden zu richten. Mehr Informationen finden sie unter der Dienstleistung Fristen-/Verlängerungen für Steuererklärung

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