Testament- / Erbvertragshinterlegung

Für die amtliche Aufbewahrung von Testamenten, bzw. letztwilligen Verfügungen ist die Gemeinde zuständig. Die Testamente, bzw. letztwilligen Verfügungen müssen auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, wofür der Hinterleger eine Empfangsbescheinigung erhält.

Bei einem Wegzug von Schiers muss das Testament, bzw. die letztwillige Verfügung auf der Gemeindeverwaltung unter Vorlage der Empfangsbescheinigung und ID abgeholt und am neuen Wohnort deponiert werden. 

Nach dem Tode des Testators wird das Testament  bzw. die letztwillige Verfügung unverzüglich an das Regionalgericht Prättigau / Davos weitergeleitet, welcher dann für die Eröffnung des Testaments bzw. der letztwilligen Verfügung zuständig ist.

Preis

CHF 100.00 Depotgebühr / CHF 30.00 Neudeponierung nach Änderungen

Zugehörige Objekte

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