Feuerwehrpflichtersatzabgabe
Alle Männer und Frauen ab dem 21. bis zum 45. Altersjahr mit Wohnsitz in Schiers sind feuerwehrpflichtig. Diese Pflicht kann durch aktiven Feuerdienst oder durch Bezahlung einer Pflichtersatzabgabe geleistet werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 300 21 00 | info@schiers.ch |
Name | Download |
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