Gemeinde Schiers – Revision Ortsplanung – Aufhebung Planungszone
Anlässlich seiner Sitzung vom 19. November 2024 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die am 19. September 2023 erlassene und 22. September 2023 in Kraft getretene Planungszone über das gesamte Gemeindegebiet aufgrund veränderter Gegebenheiten aufgehoben.
Der Zweck der Planungszone umfasste die Überprüfung und Anpassung der Bestimmungen des kommunalen Baugesetzes über den Erst und Zweitwohnungsbau, namentlich betreffend Förderung des Erstwohnungsbaus und Beschränkung von Zweitwohnungsnutzungen.
Gemäss aktuellem Planungsstand sieht der Gemeindevorstand von entsprechenden Regelungen ab. Er behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt einen separaten Erlass bezüglich des obigen Planungszwecks zu prüfen und bei Bedarf jederzeit eine neue Planungszone erlassen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.
Gemeindeverwaltung
Schiers, 22.11.2024