Verbot von Knallkörpern an Silvester vom 31. Dezember 2024 bis am 2. Januar 2025

29. November 2024

Die lauten Lärmemissionen führen immer wieder zu Reklamationen. Dazu kommt, dass die Tiere darunter leiden.

Deshalb verfügt der Gemeindevorstand gemäss Art. 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes ein zeitliches und lokales Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern (Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen) vom 31. Dezember 2024 bis am 2. Januar 2025.

Gemäss Polizeigesetz Art. 17 Abs. 2 bedarf das Abbrennen von Feuerwerk einer Bewilligung der Gemeinde. Es werden für Silvester 2024/25 keine Bewilligungen erteilt.

Kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane können bewilligungsfrei abgebrannt werden.

Die zur Kontrolle zirkulierenden Ordnungsdienste können/müssen mit dem Ordnungsbussenverfahren (Art. 33) Verfehlungen mit CHF 100 ahnden. Eine Wiederholung vom Tatbestand hat ein Verfahren zur Folge, wobei bei diesen Bussen bis CHF 5`000 ausgesprochen werden können. 

Der Gemeindevorstand bedankt sich für das Verständnis wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeindevorstand

Schiers, 29.11.2024