Gemeindeversammlung
Ort
Gemeindesaal beim Schulhaus Farb7220 Schiers
Informationen
- Voraussetzungen
- Das Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten steht allen in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und –bürgern zu, welche das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.